ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUMBHA SÀRL

Gültig ab 1.1.2023


§ 1 Allgemeine Bedingungen


1. Die Kumbha Sàrl, nachfolgend Kumbha, erbringt ihre Dienstleistungen und Lieferungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart oder vorgelegt werden. Spätestens mit der erstmaligen Lieferung oder Nutzung der Dienstleistungen von Kumbha gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur wirksam, wenn Kumbha diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Die Angestellten von Kumbha sind nicht befugt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.


§ 2 Angebote


Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Angaben auf unserer Internetseite oder auf Prospekten/Katalogen sind nicht verbindlich.


§ 3 Vertragsabschluss


Die Bestellung durch den Kunden ist ein bindender Antrag. Der Vertrag kommt mit Annahme dieses Kundenantrages durch Kumbha durch Auftragsbestätigung zustande. Die im Onlineshop aufgeführten Produkte stellen kein Angebot dar, sondern lediglich Aufforderungen an den Kunden einen diesbezüglichen Antrag auf Abschluss eines Vertrages zu stellen.


§ 4 Preise


1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, gelten unsere Preise ab Lieferung ab unserem Geschäftssitz.

2. Falls sich die der Preisbildung zugrundeliegenden Verhältnisse, insbesondere Währungsparitäten oder staatliche Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und Ähnliches zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und dem Liefertermin ändern, sind wir berechtigt, Preise und Bedingungen den geänderten Verhältnissen anzupassen.

3. Versand- und Verpackungskosten jeder Art. Aufstellung und Einarbeitung gehen zu Lasten des Kunden.


§ 5 Zahlungsbedingungen


1. Die Zahlung des Kaufpreises hat auf das auf der Rechnung aufgeführte Konto in CHF zu erfolgen.

2. Mangels anderer Vereinbarung sind Rechnungen sofort fällig und spätestens am 30. Tag nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

3. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde Verzugszinsen von 5% gemäss Art. 73 OR ab dem Tag des Verzuges zu bezahlen.


§ 6 Aufrechnung/Zurückbehaltung/Minderung


Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder beidseitig als unstreitig schriftlich vereinbart worden sind.


§ 7 Eigentumsvorbehalt


1. Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehender Verbindlichkeiten, gleich welcher Art, unser Eigentum. Dies gilt insbesondere auch für später entstehende Forderungen aus Nachlieferungen.

2. Der Kunde erklärt mit Annahme des Vertrages sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes gemäss Art. 4 Abs.4 EigVV.

3. Bei Eingriffen von Gläubigern des Kunden, insbesondere bei Pfändungen der Waren, hat der Kunde unverzüglich telefonisch oder auf einem sonstigen unmittelbaren Weg Mitteilung zu machen. Er trägt die Kosten der Beseitigung dieser Maßnahmen, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse.

4. Der Kunde hat die Waren während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, etwaig notwendige Reparaturen auszuführen und für angemessene Versicherung zu sorgen.


§ 8 Liefer- und Transportbedingungen für Lebensmittel


Kumbha hält sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen des Lebensmittelrechtes, der Hygiene-, Entsorgungs- und Umweltvorschriften ein.


§ 9 Gefahrübergang


Mit Verlassen der vom Kunden bestellten Waren aus unseren Geschäfts-, Lager- und Herstellungslokalen geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.


§ 10 Prüfung nach Erhalt/Gewährleistung


1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und Beanstandungen uns gegenüber sofort schriftlich geltend zu machen. Die Frist für die Geltendmachung dieser Mängelansprüche beträgt 1 Woche ab Erhalt der Lieferung. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach deren Entdeckung uns schriftlich mitzuteilen.

2. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung gilt die Ware als genehmigt.

3. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile werden dabei unser Eigentum. Solange der Kunde seine eigenen Vertragspflichten nicht erfüllt hat, sind wir weder zur Nachbesserung noch zur Ersatzlieferung verpflichtet.

4. Schäden die auf den Transport, unsachgemäße Behandlung, ungenügende Instandhaltung oder missbräuchliche Benutzung zurückgehen, fallen nicht unter diese Gewährleistung.

5. Schäden und Störungen, die durch schlechten Zustand der elektrischen Installation oder Stromverhältnisse beim Kunden, durch Unfall, Feuer, Wasser, Diebstahl oder höhere Gewalt entstanden sind, fallen ebenfalls nicht unter diese Gewährleistung.

6. Gewährleistung erfolgt nur innerhalb der gesetzlichen Fristen.


§ 11 Schlussbestimmungen


1. Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand – so dies zulässig ist – für alle Streitigkeiten die aus und anlässlich dieses Vertrages entstehen, ist der Geschäftssitz von Kumbha.

2. Der Vertrag und alle Rechtsbeziehungen zwischen dessen Parteien unterliegen dem Recht der schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Anwendung UN- Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist dann durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.